Wiederaufnahme Tourenprogramm in Zeiten von Covid-19

Servus liebe Bergländer,  

nach den Lockerungen der letzten Monat hat sich der DAV intensiv damit auseinandergesetzt, wie Ausbildungskurse und Sektionstouren in Zeiten von Corona wieder möglich sind.   Dazu wurde auf Basis der geltenden Vorgaben der Politik sowie den Hinweisen vom RKI ein „Schutz- und Hygienekonzept für Ausbildungskurse im Alpenverein“ (siehe Anhang) ausgearbeitet. Zusätzlich gibt es die „Leitfaden für Teilnehmende einer DAV-JDAV-Veranstaltung“ (siehe Anhang) und die bereits vom DAV veröffentlichten Bergsportempfehlungen für die jeweiligen Sportarten (https://www.alpenverein.de/bergsport/aktiv-sein/empfehlungen-des-dav-zum-bergsport-in-zeiten-des-coronavirus_aid_34920.html).   Diese Empfehlungen gelten auch für unsere Sektionstouren, deshalb ist es für die Wiederaufnahme unseres Tourenprogramms wichtig, dass ihr euch diese auch durchlest!   Bei Einhaltung der beschriebenen Regeln ist die Durchführung von sportlichen Outdooraktivitäten unter Einhaltung der weiterhin gültigen Kontaktbeschränkung und des Mindestabstandes von 2,0 m (während des Sports; ansonsten 1,5 m) mit einer maximalen Personenzahl von 20 Personen wieder möglich (in Bayern!).     Weitere Informationen zur Durchführung von geplanten Kursen bzw. Touren:

  • Es muss eine verbindliche Anmeldung für die Touren beim Tourenleiter per Mail erfolgen („first come- first serve“) – keine spontane Teilnahme!
    Beim Beginn der Tour müssen alle Teilnehmer in einer Teilnehmerliste unterschreiben. Diese muss der Tourenleiter dann zeitnah eingescannt per Mail an den Vorstand schicken (info@dav-bergland.de)

     
  • Fahrgemeinschaften in Bayern sind wieder erlaubt.

Sollten Personen nicht nur des eigenen Hausstands mitfahren, wird jedoch dringend das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung angeraten.
Der entsprechende Passus findet sich unter „Fahrgemeinschaften“ unter folgendem Link:
https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php

  • Für Fahrgemeinschaften in Österreich gilt aktuell:

    „Die gemeinsame Benützung von Kraftfahrzeugen durch Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist nur zulässig, wenn dabei eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung getragen wird und in jeder Sitzreihe einschließlich dem Lenker nur zwei Personen befördert werden. Gleiches gilt auch für Taxis und taxiähnliche Betriebe.“
  • Neuste Entwicklungen zur Situation auf bayerischen Hütten finden sich hier:

https://www.alpenverein.de/der-dav/presse/presse-aktuell/corona-update-die-lage-auf-den-bayerischen-huetten-entspannt-sich_aid_35079.html

Unter Einhaltung all dieser Regeln sind die meisten Touren (Bergtouren /-wanderungen, Mountainbiken) in unserem Programm wieder möglich!Kurse bzw. Touren, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, sind in Bayern nur mit Mund-Nasen-Schutz und strengen Hygienevorgaben möglich (siehe DAV Schutz- und Hygienekonzept). Deshalb sind Kletter- bzw. Hochtourenkurse/-touren im Rahmen des Tourenprogramms bis auf weiteres nicht möglich!
Wir versuchen euch, so gut es geht, über weitere Lockerungen oder Änderungen bzgl. Sektionstouren auf dem Laufenden zu halten.

VG

Hannes & Leon